PM zum Int. Overdose Awareness Day
Anlässlich des International Overdose Awareness Day am 31. August veröffentlichen der JES Bundesverband und der Landesverband JES NRW eine gemeinsame Pressemitteilung
Anlässlich des International Overdose Awareness Day am 31. August veröffentlichen der JES Bundesverband und der Landesverband JES NRW eine gemeinsame Pressemitteilung
Zum 26.06.2020 bezog anlässlich der jährlichen globalen Kampagne „Support. Don’t punish“
://supportdontpunish.org/ auch JES mittels einer gemeinsamen PM von Bundes- und Landesverband JES NRW Stellung. Dieser Aktionstag findet, auf unterschiedlichste Weise gestaltet, inzwischen bereits in 90 Ländern Anklang.
All die Jahre des sinnlosen globalen „Kriegs gegen Drogen“ haben eindrucksvoll gezeigt, dass es neuer, praxisnaher Denkmodelle in einer weiterhin primär auf Repression und Sanktionierung ausgelegten Drogenpolitik bedarf. Unterstützung, keine Strafe!
Drogengebraucher_innen und Substituierte gehören zu der Gruppe der besonders gefährdeten Menschen im Rahmen der Corona-Pandemie. Für sie ist es besonders wichtig, nicht jeden Tag in eine Arztpraxis gehen zu müssen, um ihr Substitut zu erhalten. Wir hatten bereits über den Hilferuf der ambulanten Drogen-, Aids- und Suchthilfen berichtet. Der Gesetztgeber hat nun vorübergehend die Vergabevorschriften in der Verschreibungsverordnung (BtMVV) zum Betäubungsmittelgesetz gelockert. Damit ist die Take-Home-Vergabe nun auch für Patientinnen und Patienten möglich, die bisher dafür nicht infrage kamen. Das erspart den täglichen Gang in die Praxis und mindert die Anstreckungsgefahr mit Corona erheblich. Selbst bisher nicht-substituierte Personen können nun mit einem Substitut versorgt werden.
Welche Lockerungen im einzelnen möglich sind, beschreibt die Deutsche Aidshilfe detailliert.
Wir hoffen, dass damit vielen Drogengebraucher_innen die aktuelle Situation erleichtert werden kann.
Uns erreichte der Hilferuf von akzept Bundesverband, der Deutschen Aidshilfe und des JES-Bundesverbandes. Da hier Hilfe lebensnotwendig ist, teilen wir den Text auch auf unserer Website:
„Wir möchten aus gegebenem Anlass nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Einrichtungen der ambulanten Drogen und Suchthilfe sich bereits jetzt mit existenziellen Krisensituationen von
Drogen konsument*innen und Wohnungslosen konfrontiert sehen.
Covid 19 bewirkt, dass ein Engpass in der Versorgung mit illegalen psychoaktiven Substanzen entstanden ist, der nach unserer Beobachtung täglich zunimmt. Der Schwarzmarkt von Heroin und anderen Substanzen bricht aktuell zusammen. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Drogenkonsument*innen bedrohlich verlaufende und unbegleitete Entzugssituationen erleben wird.
Aufgrund des polyvalenten Konsums von verschiedenen Substanzen, wie z.B. Benzodiazepinen, Opioiden und Alkohol kann dies in lebensbedrohliche Zustände münden. In Kombination mit der
zunehmenden Einschränkung von ambulanten und stationären Hilfsangeboten stehen diesen Menschen kaum noch medizinische und psychosoziale Unterstützungsangebote zur Verfügung. Viele Drogengebrauchende gehören aufgrund von Begleiterkrankungen und der meist geschwächten körperlichen Konstitution zu den besonders durch das Coronavirus Gefährdeten.
Liebe Leser,
Akzept NRW e.V. (Der Landesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik) will sich dem Thema flächendeckende Versorgung mit Diamorphin in NRW annehmen. Dazu führt akzept NRW e.V. in Köln gemeinsam mit VISION e.V. eine Befragung durch, damit wir einen besseren Eindruck bekommen, wie sich der Bedarf in den einzelnen Regionen für diese Behandlungsform darstellt.
Die vollständige Pressemitteilung mit ensprechenden Links.
Abstimmung über Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke zur „Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten“ (18/11610) berät das Plenum am Donnerstag, 30. März 2017, ab 20.45 Uhr erstmalig. Abschließend debattieren die Abgeordneten dann auch eine weitere Vorlage, in der die Oppositionsfraktionen – Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – gemeinsam die strikte Anti-Drogen-Politik vieler Staaten kritisieren (18/1613). Der Ausschuss für Gesundheit hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/10445). Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant.
Die restriktive Anti-Drogen-Politik vieler Staaten werde dem Problem nicht gerecht, schreiben die Abgeordneten in ihrer Vorlage. Darin fordern sie die Bundesregierung dazu auf, externe Experten mit einer Überprüfung der Verbotspolitik zu beauftragen und den politischen Entscheidern „wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen“ zu unterbreiten. Der maßgeblich von den USA ausgerufene „War on Drugs“ werde in immer mehr Regionen kritisch hinterfragt, so die Oppositionsfraktionen in ihrem Antrag. Insbesondere die „Gobal Commission on Drug Policy“ setze sich für eine wissenschaftsbasierte Drogenpolitik und für ein Ende des Anti-Drogen-Kriegs ein.
Durch den repressiven und mitunter auch militarisierten Ansatz würden Vorbeugung, Ursachenbekämpfung sowie der Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte vernachlässigt. Der soziale Abstieg von Menschen mit einer Suchterkrankung, die Finanzierung der Organisierten Kriminalität, die Beschaffungskriminalität bis hin zur Übertragung von Infektionskrankheiten würden ganz selbstverständlich mit Drogenkonsum in Verbindung gebracht. Sie seien aber auch Folge der Prohibitionspolitik, nicht nur des Drogenkonsums selbst.
Es sei politisch überfällig und verfassungsrechtlich geboten, den Besitz und Erwerb von Drogen zum Eigenbedarf in der Praxis zu entkriminalisieren. Portugal sei hier Vorreiter, wo bereits seit 2001 der Konsum und Besitz von bis zu zehn Tagesdosen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. Das betreffe nicht nur Cannabis, sondern auch Heroin, Kokain und Amphetamine.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag konkret, beim Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 15 Gramm (getrocknete Teile von Cannabispflanzen) von einer Strafverfolgung Erwachsener abzusehen. Dasselbe sollte für bis zu zehn Tagesdosen anderer Drogen gelten, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen.
Zudem sollte sichergestellt werden, dass eine Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums einer illegalen Droge entzogen werden kann. Den Ländern sollten Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in eigener Kompetenz erlaubt werden. Personen, die in der Falldatei Rauschgift gespeichert wurden, müssten darüber aufgeklärt werden. (sas/pk/27.03.207)
Hier geht es zum Artikel vom Deutschen Bundestag
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Lange haben wir auf diese Reform gewartet, die Praxis wird den Erfolg der Änderungen zeigen:
Mit der Neuregelung werden folgende bislang in der BtMVV geregelte Punkte in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer überführt:
Nun ist es endlich soweit, medizinische Versorgung mit Cannabisblüten/ -extrakten kann vom Hausarzt verschrieben werden. Die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es noch zu schließen gilt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Foto: Andreas Vivarelli
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