Naloxon – verschreibungsfähig
Ein steiniger Weg
Naloxon ist seit vielen Jahrzehnten als Notfallmedikament bei Überdosierungen bekannt. Viele Jahre lang wurde fachöffentlich darüber diskutiert, ob und wie dieses Medikament an Opiatkonsument*innen sowie deren An- und Zugehörige als Notfallmedikament abgegeben werden kann. Wissenschaftliche Untersuchungen in Frankfurt a.M. und Berlin zeigten ebenso wie internationale Erfahrungen, dass dies praktisch umsetzbar und auch zur Vermeidung von Drogentodesfällen nützlich ist.
Auch JES NRW e.V. forderte die Zugänglichkeit des Notfallmedikamentes an alle Angehörigen von Opiatkonsument*innen sowie alle Personenkreise, die beruflich im diesem Kontext tätig sind.
Zur weiteren Untersuchung der Einsatzfähigkeit von Naloxon förderte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Peer-Informationsveranstaltungen sowie deren Evaluation, die durch INDRO e.V. durchgeführt wurde.
Die Ergebnisse waren durchschlagend positiv und legten die flächendeckende kostenfreie Vergabe des heute zugelassenen Medikamentes zumindest an alle Opiatkonsument*innen nah.