+++ Reform der Vorschriften zur Substitutionsbehandlung +++
Lange haben wir auf diese Reform gewartet, die Praxis wird den Erfolg der Änderungen zeigen:
Mit der Neuregelung werden folgende bislang in der BtMVV geregelte Punkte in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer überführt:
- Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung der Therapie
- der Umgang mit dem Gebrauch weiterer legaler oder illegaler Substanzen während einer Substitutionstherapie (Beikonsum)
- das Verschreiben des Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme durch Patientinnen und Patienten, die einen gefestigten Umgang mit ihrem Suchtverhalten haben
- die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer zusätzlichen psychosozialen Betreuung