Vorübergehende Erleichterungen in der Behandlung von Substituierten
Änderung der Verschreibungsverordnung lockert die Vergabevorschriften
Drogengebraucher_innen und Substituierte gehören zu der Gruppe der besonders gefährdeten Menschen im Rahmen der Corona-Pandemie. Für sie ist es besonders wichtig, nicht jeden Tag in eine Arztpraxis gehen zu müssen, um ihr Substitut zu erhalten. Wir hatten bereits über den Hilferuf der ambulanten Drogen-, Aids- und Suchthilfen berichtet. Der Gesetztgeber hat nun vorübergehend die Vergabevorschriften in der Verschreibungsverordnung (BtMVV) zum Betäubungsmittelgesetz gelockert. Damit ist die Take-Home-Vergabe nun auch für Patientinnen und Patienten möglich, die bisher dafür nicht infrage kamen. Das erspart den täglichen Gang in die Praxis und mindert die Anstreckungsgefahr mit Corona erheblich. Selbst bisher nicht-substituierte Personen können nun mit einem Substitut versorgt werden.
Welche Lockerungen im einzelnen möglich sind, beschreibt die Deutsche Aidshilfe detailliert.
Wir hoffen, dass damit vielen Drogengebraucher_innen die aktuelle Situation erleichtert werden kann.
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