Morgen im Bundestag ab 20:45 Uhr
Abstimmung über Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke zur „Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten“ (18/11610) berät das Plenum am Donnerstag, 30. März 2017, ab 20.45 Uhr erstmalig. Abschließend debattieren die Abgeordneten dann auch eine weitere Vorlage, in der die Oppositionsfraktionen – Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – gemeinsam die strikte Anti-Drogen-Politik vieler Staaten kritisieren (18/1613). Der Ausschuss für Gesundheit hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/10445). Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant.
Restriktive Anti-Drogen-Politik
Die restriktive Anti-Drogen-Politik vieler Staaten werde dem Problem nicht gerecht, schreiben die Abgeordneten in ihrer Vorlage. Darin fordern sie die Bundesregierung dazu auf, externe Experten mit einer Überprüfung der Verbotspolitik zu beauftragen und den politischen Entscheidern „wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen“ zu unterbreiten. Der maßgeblich von den USA ausgerufene „War on Drugs“ werde in immer mehr Regionen kritisch hinterfragt, so die Oppositionsfraktionen in ihrem Antrag. Insbesondere die „Gobal Commission on Drug Policy“ setze sich für eine wissenschaftsbasierte Drogenpolitik und für ein Ende des Anti-Drogen-Kriegs ein.
Durch den repressiven und mitunter auch militarisierten Ansatz würden Vorbeugung, Ursachenbekämpfung sowie der Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte vernachlässigt. Der soziale Abstieg von Menschen mit einer Suchterkrankung, die Finanzierung der Organisierten Kriminalität, die Beschaffungskriminalität bis hin zur Übertragung von Infektionskrankheiten würden ganz selbstverständlich mit Drogenkonsum in Verbindung gebracht. Sie seien aber auch Folge der Prohibitionspolitik, nicht nur des Drogenkonsums selbst.
Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis
Es sei politisch überfällig und verfassungsrechtlich geboten, den Besitz und Erwerb von Drogen zum Eigenbedarf in der Praxis zu entkriminalisieren. Portugal sei hier Vorreiter, wo bereits seit 2001 der Konsum und Besitz von bis zu zehn Tagesdosen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. Das betreffe nicht nur Cannabis, sondern auch Heroin, Kokain und Amphetamine.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag konkret, beim Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 15 Gramm (getrocknete Teile von Cannabispflanzen) von einer Strafverfolgung Erwachsener abzusehen. Dasselbe sollte für bis zu zehn Tagesdosen anderer Drogen gelten, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen.
Zudem sollte sichergestellt werden, dass eine Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums einer illegalen Droge entzogen werden kann. Den Ländern sollten Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in eigener Kompetenz erlaubt werden. Personen, die in der Falldatei Rauschgift gespeichert wurden, müssten darüber aufgeklärt werden. (sas/pk/27.03.207)
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Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
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