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Umfrage zur erleichterten Substitution

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Auswirkungen der Änderungen der BtmVV (Betäubungsmittel Verschreibungs- Verordnung) von 2017 und der aktuellen Erleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19

Du wirst substitutiert? Dann freuen wir uns über deine Teilnahme an unserer Umfrage.

Die Umfrage zur erleichterten Substitution ist beendet. Hier gibt’s die Ergebnisse.

Benötigst du weitere Postkarten um sie an Substituierte zu verteilen? Schick eine Mail mit deiner Adresse an Dirk.Schaeffer@dah.aidshilfe.de

Wir senden dir dann umgehend die von dir gewünschte Anzahl. (max. 30 Karten)

Informationen aus unserem Flyer für Substituierte und Heroinkonsument*innen

Substitution und Corona – Ausnahmeregeln

Seit März 2020 gibt es bundesweit Ausnahmeregelungen zur Substitutionsbehandlung, die um ein weiteres Jahr bis März 2022 verlängert werden sollen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht Kontakte von Substituierten bei der An- und Abreise in der Praxis zu reduzieren.

Das Ziel: Substituierte und Ärzt*innen vor Corona zu schützen.

Mit dieser Kurzinformation wollen wir substituierte Personen in die Lage versetzen, ihre*n behandelnde*n Arzt*Ärztin über die Ausnahmeregelungen zu informieren.

DIE WICHTIGSTEN AUSNAHMEREGELUNGEN:

  • Ärzt*innen ohne Fachkunde, die bisher maximal 10 Patient*innen substituieren durften, können nun mehr als 10 Drogengebraucher*innen substituieren.

    Dies kann für alle wichtig sein, die sich aufgrund der Coronapandemie substituieren lassen möchten und keine Ärzt*innen/freie Plätze finden.

  • Take Home für bis zu 7 Tage, für Patient*innen, die bisher nur für bis zu zwei Tage oder über das Wochenende das Substitutions mittel eigenverantwortlich einnehmen durften.

    Hiermit sollen Kontakte reduziert und An- und Abreisen minimiert werden.

  • Ärzt*innen dürfen bis zu 4 Verschreibungen pro Woche aushändigen.

    Dies ermöglicht auch Patient*innen die bisher täglich in die Praxis kommen müssen,
    die eigenverantwortliche Einnahme für den Folgetag oder länger.

  • Die Verschreibung kann ohne persönlichen Kontakt an Patient*innen ausgehändigt werden.

    Hiermit sollen ebenfalls Kontakte reduziert werden und digitale und telefonische Kontakte im Vorfeld eines Rezepts ermöglicht werden.

  • Kann die Versorgung durch bisher berechtigtes Personal nicht sichergestellt werden (z. B. im Fall von Coronainfektionen) dürfen auch volljährige Personen zum Überlassen von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch eingesetzt werden, die von der Apotheke mit Botendiensten beauftragt sind.

    Hier geht es primär um die Sicherstellung der Versorgung zu Hause bei Krankheit, Quarantäne oder bei Schließung der Praxis wegen Corona etc. Diese Ausnahmeregelung eröffnet die Möglichkeit zu einer kontinuierlichen ambulanten Betreuung von Substitutionspatient*innen außerhalb der substitutionsärztlichen Praxis z. B. durch Mitarbeiter*innen von Aids- und Drogenhilfen sowie Betreuer*innen.

SCHON VOR CORONA GALT …

… die Möglichkeit einer Take Home Verordnung für entsprechend geeignete Patient*innen von bis zu 30 Tagen (siehe BtmVV 2017). Diese Regelung besteht selbst verständlich fort.

Es gibt vermehrt Anfragen von Substituierten in Bezug auf eine Umstellung auf das erste Depotsubstitut (Buvidal). Die Wirkdauer von 1 Woche oder 4 Wochen bietet größtmöglichen Schutz vor Corona aufgrund der stark reduzierten Arztbesuche. Sollte eine Umstellung aufgrund finanzieller Einbußen abgelehnt werden, solltet ihr eure Ärzt*innen auf die Möglichkeit der einmal wöchentlichen Vergütung hinweisen.

* Zudem können Ärzt*innen aufgrund der Pandemie 8 Gespräche im Quartal abrechnen (anstatt 4). Dies gilt auch für telefonische und digitale Gespräche.

So besteht auch bei verlängerter Take Home, die Möglichkeit des kontinuierlichen Kontakts.

  • Diese Ausnahmeregelungen gelten bundesweit.
  • Sie sind aber selbstverständlich freiwillig.
  • Die Entscheidung, diese Ausnahmen anzuwenden, liegt im Ermessen des Arztes/der Ärztin.

Informiert eure Ärzt*innen und andere Substituierte über diese Ausnahmeregelungen.

* Diese Regelung ist nicht Bestandteil der BtmVV

Herausgeber: JES Bundesverband und JES NRW
Konzept und Text: Dirk Schäffer, Vorstand JES Bund und JES NRW
Druck: onlineprinters | Grafik: CaJa